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Strafrechtliche Verschärfungen bei Lohn- und Sozialdumping

WirtschaftsstrafrechtSteuerrechtJohannes Edthaler, Thomas KiesenhoferZWF 2015, 75 - 81 Heft 2 v. 1.3.2015

Mit dem Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014) werden jene Schwächen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDB-G) beseitigt, die es bis dato zu einer relativ zahnlosen Verwaltungsstrafbestimmung gemacht haben. Die neuen Bestimmungen bergen über die typischen Branchen hinaus für alle in- und ausländischen Unternehmen gravierende (verwaltungs)strafrechtliche Risiken, die es mit den arbeitsrechtlichen Vorgaben „nicht so genau nehmen“ oder kein ausreichendes Kontrollsystem zur Vermeidung von Unterentlohnung eingerichtet haben. Der folgende Beitrag soll die wichtigsten Aspekte der Straftatbestände „Unterentlohnung“ und „Nichtbereithaltung“ von Lohnunterlagen näher aufzeigen.

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