Bundesgesetz, mit dem das Wasserstraßengesetz und das Schifffahrtsgesetz geändert werden (RV 251 AB 285 BlgNR 28. GP )
BGBl I 2025/86
Mit der Nov soll eine vollständige Kostendeckung für den Betrieb der Donauschleusen nach dem Verursacherprinzip durch die Schleusenbetreiber erreicht werden.

