V des BMIMI, mit der die Flugfelder-Grenzüberflugsverordnung 2013 geändert wird
BGBl II 2025/238
Es erfolgte eine Ergänzung von Flugfeldern für Ein- und Ausflüge in nicht EU-Staaten bzw in solche EU-Staaten, die nicht Vertragsstaaten gem § 1 Abs 6 GrekoG sind.

