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Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, interne Anfrage reicht

Judikaturübersicht VerwaltungAVGJudikaturGerhard PürstlZVR 2026/67ZVR 2026, 136 Heft 2 v. 17.2.2026

Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann auch durch "rein innerbehördliche Vorgänge" - wie hier etwa die Strafregisterabfrage und die Anfrage nach dem Stand des gegen den RevWerber geführten Verwaltungsstrafverfahrens - erfolgen (vgl etwa VwGH 11. 3. 2016, Ra 2016/11/0025, mwN).

Ra 2025/11/0095

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