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Rechtskräftige Strafverfügung entfaltet Bindungswirkung im Entziehungsverfahren

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2025/198ZVR 2025, 458 Heft 11 v. 30.10.2025

Einer rk Bestrafung kommt Bindungswirkung für das Verfahren nach dem FSG zu. Von dieser Bindungswirkung sind auch Strafverfügungen erfasst (vgl nur etwa VwGH 7. 2. 2025, Ra 2023/11/0073, mit Hinweis ua auf VwGH 21. 8. 2014, Ra 2014/11/0027).

Ra 2024/11/0184

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