Seit 1976 ist die Verwendung von Sicherheitsgurten kraftfahrrechtlich verpflichtend. (FN ) Zahlreiche Änderungen der Rechtsnormen haben bis heute komplexe Systeme an Verwendungs- und Ausrüstungsbestimmungen und Sanktionen geschaffen. (FN ) Eine die Verwendungspraxis stark beeinflussende Novellierung fand 1984 statt, (FN ) indem ab 1. 7. 1984 auch eine Verwaltungsstrafe bei Verletzung der Gurtanlegepflicht eingeführt wurde: Die Gurtanlegequote bei Pkw stieg damals von 40 % auf 80 %. Dieses Datum liegt nunmehr vier Jahrzehnte zurück - ein guter Zeitpunkt, um die Entwicklung in Recht und Praxis zusammenzufassen.