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Merkmale einer Schutzinsel, räumliche Ausdehnung ist maßgeblich

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/48ZVR 2024, 125 Heft 2 v. 31.1.2024

I. Nach der Rsp des VwGH wird durch eine Sperrlinie und durch eine Schutzinsel der Charakter der Fahrbahn, auf welcher sich Straßenbahnschienen befinden, nicht geändert (VwGH 23. 10. 1963, 1302/63). Selbst durch eine breite Schutzinsel wird der Charakter der Fahrbahn nicht geändert, was auch für die Anbringung von Bodenmarkierungen gilt.

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