vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufheben eines heruntergefallenen Handys stellt kein Verwenden dar

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/17ZVR 2024, 35 - 36 Heft 1 v. 11.1.2024

Dass der RevWerber das Handy aufgehoben und in der vorgesehenen Halterung verstaut hat, erfüllt nicht den Tatbestand des § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG 1967.

Ra 2023/11/0101

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!