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Keine aufrechte Taxikonzession, Aufhebung der Zulassung gerechtfertigt

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/16ZVR 2024, 34 Heft 1 v. 11.1.2024

Die Kraftfahrbehörde macht von dem ihr durch § 44 Abs 2 lit f KFG eingeräumten Ermessen dann iS des Gesetzes Gebrauch, wenn die Aufhebung der Zulassung nach dieser Gesetzesstelle dem Ziel dient, die unbefugte Gewerbsausübung zu verhindern (Hinweis E 27. 6. 1984, 83/11/0051 VwSlg 11480A/1984 und E 12. 6. 1985, 84/11/0312).

Ra 2021/11/0017

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