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Überlegte Handlung, kein Fall von Unbesonnenheit

Judikaturübersicht VerwaltungVStGJudikaturGerhard PürstlZVR 2023/210ZVR 2023, 485 Heft 12 v. 29.11.2023

Insoweit die Mitbeteiligte in ihrer RevBeantwortung das Vorliegen des Milderungsgrundes der Unbesonnenheit behauptet, ist darauf zu verweisen, dass dieser voraussetzt, dass die Tat aus einer augenblicklichen Eingebung heraus, spontan und ohne zu überlegen begangen wird (vgl VwGH 18. 6. 1984, 84/10/0033).

Ra 2023/02/0046

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