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Wegehalterhaftung der Gemeinde für nicht ausreichende Geländerkontrolle auf vielbegangenem "Erlebnisweg"

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2022/45ZVR 2022, 134 - 138 Heft 4 v. 22.3.2022

Art 4 Abs 1 Rom II-VO; §§ 1295, 1299, 1319a ABGB

Strenge Wegehalterhaftung einer Gemeinde für morsches Holzgeländer entlang einem als kinderwagentauglich und mit Halbschuhen begehbar beworbenem "Erlebnisweg" wegen fehlender Belastungsprüfung an einer besonders gefährlichen Stelle und tödlichem Absturz eines sich dort anlehnenden Kindes.

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