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Geschwindigkeitsexzess, Bereitschaft zur Verkehrsanpassung kann fraglich sein

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2020/191ZVR 2020, 343 - 344 Heft 10 v. 23.9.2020

Die Auffassung des VwG, der Geschwindigkeitsexzess (der RevWerber lenkte zur Nachtzeit auf der Autobahn einen Pkw mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 278,9 km/h), für den der RevWerber rk bestraft wurde, begründe schon für sich allein den Verdacht auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, ist nicht als rechtswidrig zu erkennen.

Ro 2019/11/0017

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