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Gefahrgutrecht Multilaterale Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist, BGBl III 2019/115

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/152ZVR 2019, 304 Heft 9 v. 21.8.2019

Diese multilaterale Vereinbarung wurde von Österreich am 4. 7. 2019 unterzeichnet. Folgende weitere ADR-Vertragsparteien haben die Vereinbarung unterfertigt: Belgien, Deutschland, Schweiz, Luxemburg und Niederlande.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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