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Gefahrgutrecht Berichtigung der Anlage1 zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), Anhang C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)2, BGBl III 2019/104

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/151ZVR 2019, 304 Heft 9 v. 21.8.2019

Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat mit "Fehlerverzeichnis 2 zur RID-Ausgabe 2017" v 19. 12. 2017 redaktionelle Korrekturen der einzelnen Sprachfassungen des RID mitgeteilt.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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