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Nennung von zwei möglichen Lenkern stellt Verletzung der Auskunftspflicht dar

KFGKraftfahrrechtDr. Gerhard PürstlZVR 2014/119ZVR 2014, 211 - 212 Heft 6 v. 1.6.2014

Normen: § 103 Abs 2 KFG

Schlagwörter:

Lenkerauskunft; Angabe von zwei potentiellen Lenkern; Verletzung der Auskunftspflicht;

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