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Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums ist die Deliktsbegehung

FSGKraftfahrrechtDr. Gerhard PürstlZVR 2014/118ZVR 2014, 211 Heft 6 v. 1.6.2014

VwGH 27.1.2014, 2013/11/0211

Schlagwörter:

Entziehung der Lenkberechtigung; Mindestentziehungszeit; mehrmalige Begehung von Delikten; Zeitraum; Bemessung;

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