§ 5 Abs 2 VStG; EG-VO 3821/85 ; § 134 Abs 1 KFG
Der VwGH beschäftigte sich mit dem Fall eines LKW-Fahrers und mit der Frage, inwieweit sich dieser über neue Bestimmungen zu den Ruhezeiten informieren muss und ob sich dieser auf einen Rechtsirrtum bei einer daraus resultierenden Verwaltungsübertretung berufen kann.