§ 43 Abs 2 BDG; § 5 Abs 1 StVO
Der VwGH beschäftigte sich mit dem Fall eines Kriminalbeamten, der außer Dienst und zivil ein Kfz mit 0,77 Promille lenkte und einen Unfall mit Sachschaden verursachte. Strittig war, ob eine Dienstpflichtverletzung hierbei gegeben ist.
VwGH 15.9.2011, 2011/09/0019