Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der doppelte Einheitssatz auch auf die Teilnahme an einem Augenschein außerhalb des Kanzleisitzes anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 5 RATG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der doppelte Einheitssatz auch auf die Teilnahme an einem Augenschein außerhalb des Kanzleisitzes anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 5 RATG
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