§ 1 EKHG; § 2 EKHG; § 5 EKHG; § 1304 ABGB
Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob Pistengeräte im Einsatz in das Regime des EKHG fallen. Dabei war die Haftung des Pistenbetreibers fraglich, der ein solches Fahrzeug bei aufrechtem Pistenbetrieb einsetzt.