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Starten des Motors ist eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs

VerwaltungsgerichtsbarkeitJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/10ZVR 2012, 32 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 5 Abs 1 StVO

Mit seiner Entscheidung stellt der VwGH deutlich klar, dass, auch wenn ein Motor nur gestartet wird, von einer Inbetriebnahme des Fahrzeuges auszugehen ist.

VwGH 29.6.2011, 2011/02/0149

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