Zusammenfassung: Gegenständlich geht der deutsche BGH der Frage nach, wann der Anspruch auf einen Sozialversicherungsträger übergeht, wenn im Unfallzeitpunkt kein Sozialversicherungsverhältnis bestanden hat. Tritt Verjährung ein?
Rechtsgrundlagen: § 116 dSGB; § 852 Abs 1 dBGB