vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Exorbitante Geschwindigkeitsüberschreitung muss auch bei defektem Tacho auffallen

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/219ZVR 2012, 404 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Der VwGH stellt mit dieser Entscheidung deutlich klar und hinreichend fest, dass eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um über 100 km/h dem Fahrer auch dann erkennbar sein muss, wenn er die Geschwindigkeit aufgrund defekter Armaturen nicht ablesen kann.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 StVO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!