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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 4/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID über die Beförderung calciumcarbidhaltiger Entschwefelungsmitteln der UN-Nummer 1402 (Calciumcarbid), Klasse 4.3,

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/199ZVR 2012, 369 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Angezeigt wird die Kundmachung betreffend den geänderten Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 4/2010 in Bezug auf die Beförderung calciumcarbidhaltiger Entschwefelungsmittel aufgrund der Unterzeichnung durch die Tschechische Republik und Dänemark.

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