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Mehrere "leichte" Verkehrsverstöße können sich in Summe als schwer darstellen

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/209ZVR 2012, 379 - 380 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz äußert sich vorliegend zu der Frage, ob die Zuverlässigkeit nach § 5 Abs 1 GelVerkG auch dann in Frage zu stellen ist, wenn der Betroffene mehrere Verstöße (in Summe 63) verwirklicht, die isoliert betrachtet keine schweren Verstöße darstellen.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 GelVerkG; § 5 Abs 3 GelVerkG

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