Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich eingehend dem fraglichen Ersatz frustrierter Reisekosten. Dabei wird thematisiert, ob ein Reisebüro für seine Falschberatung für den Verlust eines Urlaubstages einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 881 ABGB; § 31b Abs 3 KSchG