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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M226 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von calciumcarbidhaltiger Entschwefelungsmitteln der UN 1402 (CALCIUMCARBID), Klasse 4.3, Verpackungsgr.

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2011/170ZVR 2011, 289 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit vorliegender Kundmachung wird die Teilnahme der Slowakei an der multilateralen Vereinbarung M226 veröffentlicht.

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