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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Multilateralen Abkommens ADN/M 002 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl in Tankschiffen, BGBl III 2011/66

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2011/171ZVR 2011, 289 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert in Kürze über die Unterzeichnung des Multilateralen Abkommens ADN/M 002 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von Heizöl und Rückstandsheizöl in Tankschiffen von Frankreich.

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