Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung widmet sich der OGH der Frage, wie ein alkoholisierter und verunfallter Lenker in Hinblick auf seinen Krankengeldanspruch zu stellen ist, wenn die Trunkenheit in einem Kausalzusammenhang zu dem Verkehrsunfall steht.
Rechtsgrundlagen: § 142 Abs 1 Z 2 ASVG; § 76 StVO