Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig fest, dass bei Fahrpreisermäßigungen für Senioren aufgrund eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz für geschlechtliche Differenzierungen kein Raum ist.
Rechtsgrundlagen: § 46 KflG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig fest, dass bei Fahrpreisermäßigungen für Senioren aufgrund eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz für geschlechtliche Differenzierungen kein Raum ist.
Rechtsgrundlagen: § 46 KflG