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Gesetzesauslegung, bei Zweifel Verpflichtung zur Einholung einer Behördenauskunft

VerwaltungsverfahrenJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2011/127ZVR 2011, 207 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung beantwortet die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine irrige Gesetzesauslegung den Betroffenen exkulpiert.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 VStG

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