Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung beantwortet die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine irrige Gesetzesauslegung den Betroffenen exkulpiert.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 VStG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung beantwortet die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine irrige Gesetzesauslegung den Betroffenen exkulpiert.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 VStG
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