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Frage des Vorliegens einer ausländischen Lenkberechtigung, Führerschein ist nicht das einzige Beweismittel

VerkehrsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2011/112ZVR 2011, 178 - 179 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung stellt das erkennende Gericht eindeutig fest, dass iZm der Erteilung einer österreichischen Lenkberechtigung im Regime des § 23 Abs 3 FSG nicht nur der ausländisches Führerschein, sondern auch andere Beweismittel einen tauglichen Nachweis einer entsprechenden Lenkberechtigung darstellen können.

Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 3 FSG

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