Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag befasst sich mit der Vollstreckung von in Österreich verhängten Geldsanktionen aus Verkehrsverstößen in Deutschland und vice versa näher. Welche Zukunft ist dabei dem Deutsch-österr. Amts- und Rechtshilfevertrag in Verwaltungssachen unter dem Aspekt des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen beschienen?
Rechtsgrundlagen: § 86 IRG