Zusammenfassung: In gebotener Kürze wird eine Änderung der Führerscheingesetz-Feuerwehrverordnung angezeigt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 FSG
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Zusammenfassung: In gebotener Kürze wird eine Änderung der Führerscheingesetz-Feuerwehrverordnung angezeigt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 FSG
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