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Ermächtigung als Organ der Straßenaufsicht, Wachkörperzusammenlegung für Gültigkeit irrelevant

VerkehrsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2011/70ZVR 2011, 137 Heft 4 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht mit der Gültigkeit der Ermächtigung besonders geschulter Personen als Organ der Straßenaufsicht im Regime der StVO zu befassen und insofern keinen Zusammenhang mit einer dienstrechtlichen Ermächtigung erkannt.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO; § 5 Abs 2 StVO; § 97 Abs 1 StVO; § 97 Abs 2 StVO

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