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Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides, Fristsetzung notwendig

VerwaltungsverfahrenJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2011/55ZVR 2011, 106 Heft 3 v. 1.3.2011

§ 24 Abs 4 FSG

Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass im Falle einer von der Berufungsbehörde bestätigten Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung eine neue Frist für die Maßnahme vorzuschreiben ist.

VwGH 21.9.2010, 2010/11/0126

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