Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob der hohe Alkoholkonsum für sich allein ausreicht, eine amtsärztliche Untersuchung anzuordnen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 4 FSG
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Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob der hohe Alkoholkonsum für sich allein ausreicht, eine amtsärztliche Untersuchung anzuordnen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 4 FSG
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