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Bundesrecht: Gefahrgutrecht: Multilaterale Sondervereinbarung RID 5/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Beförderung von UN 1057 Feuerzeugen und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge, BGBl III 2011/114

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2011/211ZVR 2011, 360 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: In gebotener Kürze wird über die Änderung der multilateralen Sondervereinbarung RID 5/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Beförderung von UN 1057 Feuerzeugen und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge informiert.

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