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Bundesrecht: Gefahrgutrecht: Multilaterale Sondervereinbarung RID 5/2011 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl, BGBl. III Nr. 2011/128 und III 2011/144

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2011/214ZVR 2011, 361 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Der Beitrag zeigt die Unterfertigung der multilateralen Sondervereinbarung RID 5/2011 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl von Österreich per 6.8.2011 an. Wirkungszeitraum: 31.12.2012.

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