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Keine unbedingte Benützungspflicht bei Busspur

SchadenersatzrechtJudikaturZVR 2010/118ZVR 2010, 261 Heft 7 und 8 v. 1.7.2010

§ 7 StVO; § 9 Abs 5 StVO; § 53 Abs 1 StVO; § 20 Abs 1 BodenmarkierungsV

In dieser Entscheidung klärte der OGH erstmals die Frage, ob und wann ein Linienbus auch andere Fahrstreifen benützen darf.

OGH 26.11.2009, 2 Ob 194/09g

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