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Übergangsbestimmungen für die Gruppe C, voll anwendbar

VerkehrsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/62ZVR 2010, 142 - 143 Heft 4 v. 1.4.2010

§ 40 Abs 1 FSG; § 40 Abs 5 FSG

Der VfGH hatte sich in vorliegendem Fall mit dem Anwendungsbereich des § 40 Abs 5 FSG zu befassen. Ist es denkrichtig, diese Rechtsnorm auch auf einen Sachverhalt anzuwenden, der eine erteilte Lenkbewilligung erfasst, die bereits vor Inkrafttreten der Stammfassung des FSG erteilt wurde?

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