§ 94b Abs 1 StVO; Art 18 Abs 2 B-VG
In gegenständlichem Judikat hatte sich der VfGH mit der Verordnungserlassung durch eine Bezirksverwaltungsbehörde zu beschäftigen. Ist eine Verordnung, die dazu geeignet ist, eine Wirkung über den politischen Bezirk hinweg zu entfalten, in der Lage die Zuständigkeit zur Verordnungserlassung zu beeinflussen?