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Multilaterale Sondervereinbarung RID 7/2009 gem Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstung eingebaute Knopfzellen BGBI III 2009/134

BundesrechtVerkehrsrechtBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/27ZVR 2010, 58 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die multilaterale Sondervereinbarung RID 7/2009 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen.

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