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Multilaterale Vereinbarung M211 gem Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstung eingebaute Knopfzellen, BGBI III 2009/128

BundesrechtVerkehrsrechtBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/26ZVR 2010, 58 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die multilaterale Vereinbarung M 211, die Neuerungen bei der Kennzeichnung von Knopfzellen vorsieht.

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