Zusammenfassung: Der VwGH ging auf die Zulässigkeit eines Auftrags zur Vorlage einer verkehrspsychologischen Stellungnahme ein. Er prüfte dabei, ob ein bloßer Hinweis der Behörde auf ein diesbezügliches Verlangen der Amtsärztin ausreicht.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 4 FSG