Zusammenfassung: Der OGH ging auf die Frage der Schadensteilung bei einem Unfall ein, bei dem ein Segelflugzeug von einem Motorsportflugzeug gezogen wurde. Er prüfte, unter welchen Umständen ein Handeln auf eigene Gefahr vorliegen kann.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 LFG; § 124 Abs 1 LFG; § 131 Abs 1 LFG; § 1 Abs 1 LVR; § 5 LVR; § 1297 ABGB; § 1299 ABGB; § 1304 ABGB