Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Judikaturbesprechung der Entscheidung OLG Innsbruck, 3 R 12/10d, widmet sich Christian Huber der Frage, wie der Verkauf eines Wracks zu einem geringeren Erlös an einen regionalen Gebrauchtwagenhändler im Vergleich zu einem deutlich höher erzielbaren Preis an einen überregionalen Restwertaufkäufer die Schadensminimierungspflicht des Geschädigten beeinflusst.
Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB; § 1332 ABGB