Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Umständen Seilbahnunternehmen eine sicherheitstechnische Nachrüstpflicht trifft. Trifft den Unternehmer im Sommerbetrieb die Pflicht, Wege und Freizeitanlagen im von der Seilbahn erschlossenen Gebiet zu sichern?
Rechtsgrundlagen: § 1293 ABGB; § 98 SeilbahnG