Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung hatte sich der VwGH mit dem Konkretisierungsgebot in Hinblick auf den Spruch eines Verwaltungsstrafbescheids zu beschäftigen.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung hatte sich der VwGH mit dem Konkretisierungsgebot in Hinblick auf den Spruch eines Verwaltungsstrafbescheids zu beschäftigen.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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