Zusammenfassung: Das erkennende Gericht widmet sich mit vorliegender Entscheidung der Frage, ob es auch bei einem Totalschaden eines KfZ im Ausland für die Ermittlung des gemeinen Werts auf den Durchschnittswert des regionalen Markts am Ort des Geschädigten ankommt.
Rechtsgrundlagen: § 305 ABGB; § 1304 ABGB; § 1332 ABGB